ASF - Aufbauseminar für Fahranfänger
Während der Probezeit gelten für Fahranfänger besondere Vorschriften im Straßenverkehr. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss unter bestimmten Voraussetzungen an einem ASF-Aufbauseminar teilnehmen. Das Seminar dient dazu, Fahrverhalten zu reflektieren, Risiken besser einzuschätzen und zukünftige Verstöße zu vermeiden.

Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein ASF-Seminar an, wenn innerhalb der Probezeit:
- ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) oder
- zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße)
begangen werden.
Zusätzlich zu möglichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten verlängert sich die Probezeit in der Regel von zwei auf vier Jahre.
Was sind A-Verstöße?
A-Verstöße gelten als besonders schwerwiegend. Bereits ein einziger Verstoß dieser Kategorie führt normalerweise zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Typische Beispiele:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
- Nutzung des Handys während der Fahrt
- zu geringer Sicherheitsabstand
- Überholen auf der rechten Seite
- Fahren ab 17 ohne eingetragene Begleitperson
- Alkohol- oder Drogendelikte
- Fahrerflucht oder andere Straftaten im Straßenverkehr
Was zählt als B-Verstoß?
B-Verstöße sind weniger gravierend. Erst beim zweiten Verstoß wird ein Aufbauseminar verpflichtend.
Beispiele hierfür sind:
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- erhebliche Überschreitung des HU-Termins
- fehlende oder falsche Sicherung von Kindern im Fahrzeug
Ablauf des ASF-Seminars
Das Aufbauseminar besteht aus mehreren theoretischen Sitzungen sowie einer Fahrprobe.
Das Seminar beinhaltet:
- 4 Gruppensitzungen
- jeweils 135 Minuten Dauer
- eine Beobachtungsfahrt zwischen den Sitzungen
- Auswertung und Besprechung des Fahrverhaltens
Die Teilnehmerzahl ist gesetzlich begrenzt, damit eine intensive Betreuung möglich ist.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Wie lange dauert das Seminar?
Das ASF wird üblicherweise innerhalb von zwei bis vier Wochen durchgeführt. Die Behörde setzt dafür eine Frist fest, die unbedingt eingehalten werden muss.
Was passiert bei Nichtteilnahme?
Wer das angeordnete Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Der Führerschein kann erst wieder erteilt werden, wenn die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt wurde.
Weitere Verstöße in der Probezeit
Kommt es nach dem ASF erneut zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, folgen weitere Maßnahmen durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Dazu können gehören:
- schriftliche Verwarnung
- Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
- erneuter Führerscheinentzug
ASF bei uns
Wir begleiten dich professionell und verständlich durch das gesamte Aufbauseminar. Unsere speziell geschulten Fahrlehrer sorgen für eine angenehme Lernatmosphäre und unterstützen dich dabei, sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen.
Fragen oder Anmeldung?
Kontaktiere uns gerne telefonisch oder direkt über unser Kontaktformular. Wir helfen dir schnell und unkompliziert weiter.